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14. 12. 2011

SCHULZ: Abwehr von Vorratsdatenspeicherung jährt sich zum sechsten Mal - Umdenken in der CSU

BERLIN. Zum Jahrestag des Beschlusses der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am 14.12.2005 erklärt der Internetexperte der FDP-Bundestagsfraktion und Mitglied des Innenausschusses Jimmy SCHULZ:

Die FDP kämpft seit sechs Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung, die einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellen würde, ohne tatsächlich die Aufklärung von Verbrechen zu erleichtern. Ein temporäres Gefühl der Sicherheit ist kein Ersatz für die Freiheit.

Dass diese Auffassung auch in anderen Ländern geteilt wird, zeigen verfassungsgerichtliche und gesetzgeberische Widerstände gegen die Vorratsdatenspeicherung in Österreich, Schweden, Rumänien und Irland sowie der Evaluierungsbericht der Vorratsdatenspeicherung-Richtlinie durch die EU-Kommission vom April 2011, der erhebliche Mängel der Richtlinie feststellte.

Dennoch wurde in Deutschland bislang häufig eine unsachliche Debatte zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung geführt. Es ist begrüßenswert, dass nun offenbar auch Teile der CSU ihre Kritik an der Vorratsdatenspeicherung äußern und sich einer offenen und ergebnisorientierten Debatte stellen.

Die Bundesregierung muss sich nun weiter auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass eine grundrechtskonforme Lösung, die Bürgerrechte schützt und zur verbesserten Aufklärung von Verbrechen führt, gefunden wird.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1156-Schulz-Vorratsdatenspeicherung.pdf (2011-12-14, 95.68 KB)


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